AGB


Lieferungs - und Leistungsbedingungen des ZFV Zahnärztlicher Fach-Verlag GmbH,Herne

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen (Lieferbedingungen) gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der ZFV zahnärztlicher Fach-Verlag GmbH (nachfolgend auch „Auftragnehmer“ genannt) gegenüber Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt). Die Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der ZFV zahnärztlicher Fach-Verlag GmbH, auch soweit diese in der Erbringung von Dienstleistungen oder der Ausführung von Werkaufträgen bestehen.

Soweit sich die Anwendbarkeit einzelner Klauseln auf „Unternehmen“ bzw. „Unternehmer“ bezieht, richtet sich dies an Personen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB, insb. Unternehmen und Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, auch soweit diese im Rahmen ihrer freiberuflichen Tätigkeit handeln. Der Auftraggeber, der als Verbraucher i.S.d. §§ 13, 474 ff. BGB handelt, ist dann ausdrücklich ausgenommen.

(2) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Lieferbedingungen.

Diese sind auch Bestandteil aller Verträge, die der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer, soweit dieser als Unternehmer handelt, über Lieferungen oder Leistungen schließt, einschließlich für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(3) Diese Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende und/oder abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt der Auftragnehmer nicht an und wird hierin ausdrücklich widersprochen, es sei denn, der Auftragnehmer hat jeweils ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt oder vereinbart. Der Auftrag des Auftraggebers an den Auftragnehmer und/oder die Rücksendung von Empfangsbestätigungen der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber impliziert, dass dieser die vorliegenden Bedingungen akzeptiert und einbezieht, und dass er auf seine eigenen Bedingungen zum Einkauf und/oder Leistungsbezug verzichtet, soweit diese mit den vorliegenden Bedingungen nicht kompatibel sind.

(4) Die Lieferbedingungen gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen, soweit keine spezielleren Regelungen vereinbart sind. Soweit der Auftragnehmer weitere allgemeine Geschäftsbedingungen für spezielle Anwendungsfälle und Dienstleistungen – z. B. Abonnementbestel­lung, Anzeigenverkauf etc. – verwendet und diese Anwendung finden, gelten die speziellen Bedingungen in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Lieferbedingungen uneingeschränkt weiter; bei widersprüchlichen Regelungen gehen die spezielleren Bedingungen vor.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Verträge schließt der Auftraggeber grundsätzlich schriftlich ab.

(2) Im elektronischen Geschäftsverkehr gilt folgendes:
Der Auftraggeber kann aus dem Sortiment des Auftragnehmers verschiedene Produkte, insbesondere solche für die Praxisorganisation, auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Auftraggeber die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Auftraggeber durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

Der Auftragnehmer schickt daraufhin dem Auftraggeber eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Auftraggebers nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Auftraggebers beim Auftragnehmer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Auftragnehmer zustande, die mit einer gesonderten E-Mail nach Versand der Ware versandt wird, jedoch spätestens konkludent durch Zusendung der bestellten Ware. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Auftraggeber von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

(3) Maßgeblich ist der schriftlich oder elektronisch geschlossene Vertrag einschließlich dieser Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Auftragnehmers vor Abschluss dieses Vertrags sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen er­gibt, dass sie verbindlich fortgelten. Etwaige Garantieerklärungen sowie Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Auftragnehmers nicht berechtigt, hiervon ab­weichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax oder per E-Mail.

(4) Angaben des Auftragnehmers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Maße, Gebrauchswerte und technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich vereinbart sind und die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung nicht voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

(5) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber vor dessen Vertragserklärung zur Verfügung gestellten Beratungsunterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat diese Gegenstände vollständig an den Auftragnehmer unverzüglich zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrags führen.

(6) Tritt der Auftraggeber von einem erteilten Auftrag zurück, kann der Auftragnehmer 10 % des vereinbarten Preises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, dem Auftragnehmer eines höheren Schadens vorbehalten. In jedem Fall sind die bis dahin entstandenen Layout- und Satzkosten vom Auftraggeber zu vergüten. Erfolgt der Rücktritt nach vollständiger Leistungserbringung des Auftragnehmers, ist die gesamte vereinbarte Vergütung zu zahlen.

Das dem Auftraggeber gegebenenfalls zustehende gesetzliche Widerrufsrecht und seine gesetzlichen Folgen (siehe § 4) bleibt hiervon umfänglich unberührt. Soweit Voranstehendes damit in Widerspruch stehen sollte, gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 3 Preise und Zahlung
(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO zuzüglich Versand- und Verpackungskosten, sowie gesetzliche Mehrwertsteuer, Gebühren, Zölle und anderer gesetzlichen Abgaben. Der Versand für Auftraggeber innerhalb Deutschlands erfolgt gegen Berechnung von Porto 5,80 EUR zzgl. MwSt. Für Auftraggeber aus dem Ausland berechnen wir eine Versandkostenpauschale von 15,90 EUR zzgl. MwSt.

(2) Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Auftragnehmers zugrunde liegen und die Lieferung auf Verlangen des Auftraggebers erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber die bei Lieferung gültigen Listenpreise zu berechnen. Vorherstenende Regelung gilt nicht für im elektronischen Geschäftsverkehr abgeschlossene Verträge. Vereinbarte (prozentuale oder feste) Rabatte bleiben unberührt. Soweit der Auftraggeber nicht als Unternehmer handelt, steht ihm bei einer Preiserhöhung ein Rücktrittsrecht zu.

(3) Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Auftragnehmer. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht und reagiert er auch nicht auf Mahnungen, so steht es dem Auftragnehmer zu, einen privaten Dienstleister mit der Verfolgung der Zahlungsansprüche zu betrauen. Es gelten davon unbeschadet die gesetzlichen Regeln betreffend den Zahlungsverzug.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers, der Unternehmer ist, wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.


§ 4 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Auftragnehmer nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Absatz (2) geregelt. In Absatz (3) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.
Der Auftraggeber ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(1) Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, bzw. ab dem Tag des Vertragsabschlusses, im Falle von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den

ZFV Zahnärztlicher Fach-Verlag GmbH
Friedrich der Große 64
44628 Herne
Telefon: +49 (0) 23 23/59 31 41
Telefax: +49 (0) 23 23/59 31 55
E-Mail: zfv@dhug.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Ware zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns von dem Widerruf dieses Vertrages unterrichten an

ZFV Zahnärztlicher Fach-Verlag GmbH
Friedrich der Große 64
44628 Herne

zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

(2) Sonstige Hinweise zum Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen:
  • ...zur Lieferung von Waren,
  • die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind
  • zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
  • zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  • zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
  • zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,
  • zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  • zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen
Ergänzende Informationen in Bezug auf Verträge zur Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf Datenträger geliefert werden:

Der sofortige Download digitaler Inhalte ist nur möglich, wenn Sie sich zuvor damit einverstanden erklärt haben, dass der Auftragnehmer mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Mit Beginn der Ausführung des Vertrages erlischt in diesem Fall das gesetzliche Widerrufsrecht.

(3) Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Widerrufsformular herunterladen
An:
ZFV Zahnärztlicher Fach-Verlag GmbH
Friedrich der Große 64
44628 Herne
Telefax: +49 (0) 23 23/59 31 55
E-Mail: zfv@dhug.de


§ 6 Lieferung und Lieferzeit
(1) Lieferungen erfolgen, soweit nicht anders vereinbart, ab Geschäftssitz des Auftragnehmers.

(2) Vom Auftragnehmer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist, und beziehen sich auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. Sollte der Auftragnehmer einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat ihm der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf.

Abweichend zu Vorstehendem gilt im elektronischen Geschäftsverkehr folgendes:
Von uns angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt des Bestelleingang. Sollten Sie die Zahlungsmethode Vorkasse gewählt haben, wird die Ware erst nach Erhalt des vollständigen Rechnungsbetrages versendet. Sofern für die jeweilige Ware in unserem Online-Shop keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie 1-3 Werktage innerhalb Deutschlands und 3-5 Werktage bei Lieferungen in die Schweiz oder nach Österreich. Bei Bestellungen von Ware bei denen ein Erscheinungstermin angegeben ist, gilt eine Lieferzeit von 5 Tagen ab Erscheinungstermin für Deutschland und 10 Tage in die Schweiz oder Österreich.
Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: Der Auftragnehmer liefert nur an Auftraggeber, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in einem der nachfolgenden Länder haben und im selben Land eine Lieferadresse angeben können: Deutschland, Österreich oder Schweiz.

(3) Der Auftragnehmer kann – unbeschadet der gesetzlichen Rechte aus Verzug – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen eigenen vertraglichen Verpflichtungen dem Auftragnehmer gegenüber nicht nachkommt.

(4) Handelt der Auftraggeber als Unternehmer, gilt folgendes:
Der Auftragnehmer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtsmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Auftragnehmer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer sind, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Arbeiten zur Erfüllung des Auftrages selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

Ist Leistungsgegenstand des Auftragnehmers die Erstellung und Gestaltung von Praxisdrucksachen für Unternehmer, beschränkt sich die Leistungspflicht des Auftragnehmers allein auf diese Leistungen, wenn nicht ausdrücklich auch die Produktion/Druck als Leistungspflicht des Auftragnehmers vereinbart ist. Produktions- und Druckaufträge, die vereinbarungsgemäß der Auftragnehmer an Dritte vergibt, erfolgen Namens und im Auftrage des Auftraggebers, es sei denn, der Auftraggeber hat sich dieses Recht ausdrücklich selbst vorbehalten. Hat der Auftraggeber innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsabschluss keine ausdrückliche Erklärung hierzu abgegeben, gilt sein Schweigen als Erteilung von Auftrag und Vollmacht.

(6) Der Auftragnehmer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer schriftlich vereinbart wird, oder wenn a) die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, b) die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und c) dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Auftragnehmer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).

(7) Gerät der Auftragnehmer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so haftet der Auftragnehmer auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 11 dieser Lieferbedingungen.

§ 7 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme
(1) Bei Leistungen an Auftraggeber, die nicht als Unternehmer handeln, bestimmen sich der Erfüllungsort und der Gefahrübergang nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Leistungen an Auftraggeber, die als Unternehmer handeln, gilt Nachstehendes.

(2) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Herne, soweit sich aus der Natur des Leistungsgegenstand oder der Vereinbarung nichts anderes ergibt.

(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer noch andere Leistungen (z. B. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Auftragnehmer versandbereit ist und dies dem Auftraggeber angezeigt hat.

(4) Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber. Bei der Lagerung durch den Auftragnehmer betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrags der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben jeweils vorbehalten.

(5) Die Sendung wird vom Auftragnehmer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

(6) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Leistung des Auftragnehmers als abgenommen, wenn a) die Lieferung und, sofern der Auftragnehmer auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist, b) der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem § 7 (6) mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat, c) seit der Lieferung oder Installation zwölf Werktage vergangen sind oder der Auftraggeber mit der Nutzung des Vertragsgegenstandes begonnen hat und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation sechs Werktage vergangen sind, und d) der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines dem Auftragnehmer angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

(7) Sendet der Auftraggeber die Lieferung an den Auftragnehmer zurück, so wird die Lieferung durch den Auftragnehmer nur dann angenommen, wenn sie ausreichend frankiert oder zuvor beim Auftragnehmer angemeldet worden ist. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers im Falle einer berechtigten Wahrnehmung der Gewährleistungsrechte bleiben davon ebenso unberührt, wie das im gegebenenfalls zustehende Widerrufsrecht und seine gesetzlichen Folgen.

§ 8 Erstellung von Logos, Homepages, Layouts und sonstige Gestaltungsaufträge
(1) Ist Leistungsgegenstand die Erstellung von Logos, Homepages oder Layouts oder sind in sonstiger Weise Gestaltungen zu leisten, unterbreitet der Auftragnehmer hierfür jeweils zwei Gestaltungsvorschläge. Die Gestaltung obliegt dabei der künstlerischen Freiheit. Das bloße Nichtgefallen dieser Vorschläge stellt keinen Mangel dar, so dass eine Haftung des Auftragnehmers nach § 9 bei bloßem Nichtgefallen ausgeschlossen ist. Sofern durch die Erstellung zusätzlicher Gestaltungsvorschläge weitere Kosten entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber rechtzeitig vor Beginn der zusätzlichen Arbeiten über die entstehenden Kosten unterrichten.

(2) Von dem Auftraggeber verworfene Vorschläge gehen vorbehaltslos an den Auftragnehmer zurück. Der Auftraggeber wird diese nicht verwenden und nutzen.

(3) An den vom Auftraggeber angenommenen Vorschlägen räumt der Auftragnehmer unter der Bedingung der vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgelts sowie der Vertragserfüllung im Übrigen dem Auftraggeber das ausschließliche und unbeschränkte Recht ein, das Leistungsergebnis in den im Vertrag vereinbarten oder zugrundgelegten Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere diese zu vervielfältigen und zu verbreiten.

(4) Die für die Gestaltung der Praxisdrucksachen und Internetseiten verwendeten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber weder kopiert oder verbreitet, noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden. Das Layout darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers vervielfältigt und/oder auf anderen Internetseiten und Werbeträgern genutzt werden.

§ 9 Gewährleistung
(1) Leistungen an Auftraggeber, die nicht als Unternehmer, sondern insb. als Verbraucher handeln, richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Leistungen an den Auftraggeber, der als Unternehmer handelt, gilt Nachstehendes.

(2) Im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen steht der Auftragnehmer für die Mangelfreiheit der Produkte zum vertragsgemäßen Gebrauch sowie für die Erfüllung sonstiger Vertragspflichten insoweit ein, als dies dem vertraglich Vereinbarten entspricht. Durch die Verwendung der Produkte im Rahmen medizinischer oder sonstiger Anwendungen wird der Auftragnehmer nicht von seinen Pflichten und Verantwortungen für eigenes fachgerechtes und sorgfältiges Handeln entbunden. Die Nutzung der Produkte entbindet den Nutzer nicht von der eigenen fachlichen Prüfung und Anwendung der Informationen und Daten.

(3) Die Gewährleistung beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.

(4) Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Unterlassungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Ausgangsprüfung durch den Auftragnehmer entbindet den Auftraggeber davon nicht. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn dem Auftragnehmer nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zugegangen ist. Auf Verlangen des Auftragnehmers ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an den Auftragnehmer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Auftragnehmer die Kosten des günstigsten Versandwegs; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

(5) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Auftragnehmer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

(6) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Auftragnehmers, kann der Auftraggeber unter den in § 11 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

(7) Bei Mängeln an Leistungsgegenständen von anderen Herstellern oder Beauftragten, die der Auftragnehmer aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird der Auftragnehmer nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Her­steller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer gehemmt.

(8) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

(9) Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

§ 10 Schutzrechte
(1) Sämtliche Rechte an Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmustern, Marken, Ausstattungen und sonstigen Schutzrechten sowie Urheberrechte (im Folgenden Schutzrechte) für den Liefergegenstand und Leistungen verbleiben bei den jeweiligen Rechtsinhabern, soweit nichts anderes vereinbart ist. Dies gilt insbesondere auch für Produktbezeichnungen sowie Namens- und Kennzeichenrechte.

(2) Der Auftraggeber haftet für Verletzungen von Schutzrechten Dritter an gestellten und/oder vorgegebenen Gegenständen, insbesondere Fotos, Texten und Kartenausschnitten. Der Auftraggeber übernimmt dann die alleinige und der Höhe nach unbegrenzte Haftung gegenüber denjenigen, die eine Verletzung solcher Schutzrechte geltend machen, und stellt der Auftragnehmer für den Fall einer Inanspruchnahme in jeder Beziehung frei und wird alle Kosten übernehmen. Der Auftraggeber ist berechtigt und verpflichtet, alle Rechtsstreitigkeiten aus behaupteten Schutzrechtsverletzungen dieser Art auf eigene Kosten zu führen. Der Auftraggeber wird von dem Auftragnehmer umgehend benachrichtigt, wenn gegen den Auftragnehmer Ansprüche Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen geltend gemacht werden, die nicht in die Sphäre des Auftragnehmers fallen.

(3) Im Übrigen stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei einer möglichen Inanspruchnahme des Auftraggebers durch Dritte wegen einer von dem Auftragnehmer zu vertretenden Schutzrechtsverletzung hinsichtlich der gegen den Auftraggeber erkannten Schadenersatzansprüche sowie hinsichtlich der Gerichts- und Anwaltskosten, soweit kein Fall von Abs. 2 vorliegt, unter folgenden Voraussetzungen von den entstehenden Schadenersatzansprüchen, Gerichts- und Anwaltskosten frei: Der Auftraggeber unterrichtet den Auftragnehmer unverzüglich, d. h. vor Einleitung jedweder Schritte, insbesondere vor Einschaltung eines Anwaltes, sowie laufend von der Inanspruchnahme durch Dritte, und stellt die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Nur der Auftragnehmer ist befugt, Abwehrmaßnahmen einzuleiten, insbesondere zur Beauftragung von Anwälten, die Abgabe von Erklärungen und Vornahme sonstiger Handlungen. Hiervon ausgenommen sind Aufwendungen soweit sie aus Sofortmaßnahmen, die zwingend eingeleitet werden müssen, bevor der Auftragnehmer informiert werden kann, entstehen.

(4) Die Haftung des Auftragnehmers entfällt, wenn sich die Verletzung des Rechts eines Dritten durch Änderung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen davon ergibt, falls der Vertragsgegenstand selbst keine Rechtsverletzung begründet. Des Weiteren entfällt die Haftung für den Fall, dass der Auftraggeber nach Verwarnung durch einen Dritten oder in Kenntnis einer möglichen Verletzung von Rechten Dritter ohne die vorherige schriftlich erklärte Zustimmung durch den Auftragnehmer weitere Verletzungshandlungen vorgenommen hat.

(5) Sollte rechtskräftig festgestellt werden, dass eine weitere Benutzung des Vertragsgegenstandes Schutzrechte Dritter, einschließlich Urheberrechte verletzt oder nach Ansicht des Auftraggebers die Gefahr einer Schutzrechts- oder Urheberrechtsklage besteht, kann auf Kosten des Auftragnehmers wahlweise dem Auftraggeber das Recht verschafft werden, den Vertrags­gegenstand weiter zu benutzen oder den Vertragsgegenstand auszutauschen oder so zu ändern, dass eine Verletzung nicht mehr gegeben oder zumindest weniger wahrscheinlich ist. Derartige Maßnahmen berechtigen den Auftraggeber jedoch nicht, Ansprüche gleich welcher Art gegen den Auftragnehmer geltend zu machen.

§ 11 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
(1) Die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, der als Unternehmer handelt, auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe des Nachstehendem eingeschränkt. Für sonstige Auftraggeber gilt das Gesetz.

(2) Der Auftragnehmer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

(3) Soweit der Auftragnehmer gemäß hiernach dem Grunde nach auf Schadenersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Auftragnehmer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihm bekannt waren oder die er hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstand sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Auftragnehmers für Sachschäden auf einen Betrag von 1.000.000 EUR je Schadensfall oder Personenschäden auf einen Betrag von 2.000.000 EUR je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(6) Soweit der Auftragnehmer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(7) Die Einschränkungen dieses § 11 gelten nicht für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 12 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefergeschäft vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen an den Auftraggeber, der als Unternehmer handelt, auch wenn der Auftragnehmer sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Auftraggeber die Ware (nachfolgend „Vorbehaltsware“) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.

(2) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Auftraggeber sie unverzüglich auf das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen und den Auftragnehmer hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Auftragnehmer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber, der als Unternehmer handelt, dem Auftragnehmer.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug und berechtigtem Rücktritt, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.

§ 13 Datenschutzhinweise
Der Auftragnehmer ergreift umfangreiche technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Auftraggebers zu gewährleisten. Personenbezogene Daten des Auftragnehmers werden nur zu den Zwecken verarbeitet, zu denen er diese angegeben hat, es sei denn, er erteilt darüber hinaus eine gesonderte Einwilligung. Eine Löschung der Daten erfolgt, sobald der für die Erhebung der Daten erforderliche Zweck erfüllt ist, es sei denn es sind gesetzliche Aufbewahrungsfristen zu wahren. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung auf www.zfv.de/datenschutz verwiesen.

§ 14 Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1) Bei Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, der als Unternehmer handelt, gilt Nachstehendes.

(2) Der Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber richtet sich nach dem Geschäftssitz des Auftragnehmers Herne. Der Auftragnehmer ist aber auch berechtigt, den Auftraggeber an dessen Sitz zu verklagen. Bei sonstigen Auftraggebern sowie bei zwingenden gesetzlichen Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände, die mit diesen Regeln kollidieren, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Die Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, der als Unterneh¬mer handelt, unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).

§ 15 Schlussbestimmung
Soweit der Vertrag oder diese Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. Die Rechtswirksamkeit im Übrigen bleibt unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die Lieferbedingungen im Übrigen wirksam, soweit sie von der unwirksamen Klausel nicht berührt werden.